Die am 17. Mai 2024 gebilligte Novelle des Namensrechtes bringt mehr Freiheit bei der Namenswahl. Der Gesetzgeber reagiert mit dem zum 1. Mai 2025 in Kraft tretenden neuen Namensrecht 2025 auf die Realität moderner Familienmodelle und ermöglicht unter anderem mehr Flexibilität bei der Namenswahl für Kinder und Paare.
Besonders im Fokus: Die Doppelnamen für Kinder.
Doppelnamen für Ehepaare und Kinder
Bislang war es im geltenden Namensrecht nicht vorgesehen, Doppelnamen für Ehepaare und Kinder festzulegen. Diese Möglichkeit bestand bisher nur für einen der Ehegatten; Kinder konnten nicht den Doppelnamen aus dem Namen beider Eltern erhalten. Das ändert sich nun grundlegend. Beide Ehegatten bekommen die Möglichkeit, Doppelnamen zum Ehenamen zu bestimmen. Mit dem neuen Namensrecht gilt also: Doppelnamen für Kinder sind erlaubt. Die Namensrechtsreform bringt für Ehepaare und Kinder mehr Flexibilität und Spielraum. Ehegatten müssen sich nicht mehr wie bisher für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Sie können künftig beide Doppelamen führen ohne dass ein Ehegatte seinen Namen vollständig aufgeben muss. Die Ehegatten haben hierbei die Wahl, ob sie den Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen wollen. Auch sind Doppelnamen für Kinder erlaubt. Eltern können ihren Kindern sogar dann einen Doppelnamen geben, wenn sie selbst nicht verheiratet sind und auch keinen Doppelnamen führen. Allerdings sind Namensketten auch weiterhin unzulässig; eine Neubildung von Ehe- oder Geburtsdoppelnamen darf maximal aus zwei Namen bestehen.
Nach einer Scheidung, Trennung oder bei der Geburt eines weiteren Kindes in Patchworkfamilien ist es mit dem neuen Namensrecht einfacher, den Namen wieder zu ändern und an die aktuelle Lebenssituation anzupassen.
Erleichterte Namensänderung für Stief- und Scheidungskinder
Auch für Kinder gilt, dass sie mit dem neuen Namensrecht 2025 Erleichterungen bei der Namensänderung erhalten. So können beispielsweise Stiefkinder, die den Namen eines Stiefelternteils angenommen haben, diesen einfacher wieder abgeben, wenn es zur Trennung der Eltern kommt. Auch für Scheidungskinder bringt das neue Namensrecht 2025 Erleichterungen: Das Scheidungskind kann den Ehenamen ablegen und den Geburtsnamen des betreffenden Elternteils erhalten oder wahlweise einen Doppelnamen aus dem bisherigen Familiennamen und den wieder angenommenen Geburtsnamen des einen Elternteils erhalten.
Berücksichtigung von Namenstraditionen
Die Namensrechtsreform 2025 nimmt außerdem Rücksicht auf namensrechtliche Traditionen, indem traditionell übliche geschlechtsspezifische Abwandlungen des Familiennamens möglich sein sollen sowie die Bildung von Geburtsnamen, die aus dem Vornamen eines Elternteils gebildet werden.
Kosten für Namensänderungen
Häufig wird die Frage gestellt, welche Kosten eine Namensänderung mit sich bringen. Die Kosten für eine Namensänderung außerhalb einer Eheschließung variieren und müssen bei der jeweils zuständigen Behörde angefragt werden. Die Landeshauptstadt Kiel erhebt beispielsweise für die Namensänderung eine Gebühr in Höhe von 50 €.
Warum brauchen wir die Namensrechtsreform?
Die Reform des Namensrechts 2025 ist weit mehr als nur ein bürokratischer Schritt. Mit ihr wird die rechtliche Grundlage geschaffen, die modernen Familienformen gerecht wird. Ob Patchwork, gleichgeschlechtliche Ehen und Eltern oder klassische Kleinfamilie – das neue Namensrecht schafft Spielräume und Wahlmöglichkeiten für eine individuelle Namensgebung und stärkt damit das Selbstbestimmungsrecht der Menschen.