Arbeitsrecht
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht vertrete ich Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Problemlagen. Ich bearbeite sowohl Fälle aus dem individuellen als auch dem kollektiven Arbeitsrecht.
Dem individuellen Arbeitsrecht unterliegen die rechtlichen Regelungen, die das Verhältnis zwischen einem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber bestimmen. Es bildet den rechtlichen Rahmen für die Vertragsbeziehung zwischen diesen beiden Parteien und regelt deren Rechte und Pflichten. Der Arbeitsvertrag ist die wichtigste Rechtsgrundlage des individuellen Arbeitsrechts. Er darf keine Regelungen enthalten, die für den Arbeitnehmer nachteilig von den gesetzlichen Regelungen abweicht. Das individuelle Arbeitsrecht bildet die Grundlage für ein faires und geregeltes Arbeitsverhältnis und sorgt dafür, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre Rechte und Pflichten kennen und in Einklang bringen können. So wird sichergestellt, dass Arbeitsverträge gerecht gestaltet sind und Konflikte im Arbeitsverhältnis vermieden oder rechtlich gelöst werden können.
Mehr erfahrenFamilienrecht
Das Familienrecht als zentraler Teil des Zivilrechts regelt die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie und betrifft vor allem Heirat, Getrenntleben, Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Umgang und Adoption. Das Familienrecht dient dem Schutz und dem Wohl aller Familienangehörigen, insbesondere aber der Kinder und hat das Ziel, ein gerechtes und ausgeglichenes Miteinander in familiären Beziehungen zu fördern und Konflikte im Interesse aller Beteiligten zu lösen. Das Familienrecht berührt damit einen sehr persönlichen und intimen Bereich des Privatlebens; familienrechtliche Mandate sind häufig mit starken Emotionen auf Mandantenseite verbunden. Soweit im Vorwege zur Konfliktvermeidung keine Vorsorge durch Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen geschaffen wurde, berate und vertrete ich Sie mit Einfühlungsvermögen und der gebotenen Sachlichkeit zur effektiven und zeitnahen Lösungsfindung.
Mehr erfahrenErbrecht
Das Erbrecht regelt die Verteilung von Vermögenswerten nach dem Tod eines Menschen. Es ist ein Rechtsbereich, der wie eine Brücke ist zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, die den letzten Willen eines Menschen respektiert und gleichzeitig die Rechte der Hinterbliebenen wahrt. Die letzten Wünsche eines Menschen sollen mit den Regelungen des Erbrechts in die Tat umgesetzt und dabei Familienbande und Lebenswerke bewahrt werden, wobei diese dabei häufig auf die Probe gestellt werden.
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