Als Fachanwältin für Arbeitsrecht vertrete ich Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Problemlagen. Ich bearbeite sowohl Fälle aus dem individuellen als auch dem kollektiven Arbeitsrecht.
Dem individuellen Arbeitsrecht unterliegen die rechtlichen Regelungen, die das Verhältnis zwischen einem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber bestimmen. Es bildet den rechtlichen Rahmen für die Vertragsbeziehung zwischen diesen beiden Parteien und regelt deren Rechte und Pflichten. Der Arbeitsvertrag ist die wichtigste Rechtsgrundlage des individuellen Arbeitsrechts. Er darf keine Regelungen enthalten, die für den Arbeitnehmer nachteilig von den gesetzlichen Regelungen abweicht. Das individuelle Arbeitsrecht bildet die Grundlage für ein faires und geregeltes Arbeitsverhältnis und sorgt dafür, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre Rechte und Pflichten kennen und in Einklang bringen können. So wird sichergestellt, dass Arbeitsverträge gerecht gestaltet sind und Konflikte im Arbeitsverhältnis vermieden oder rechtlich gelöst werden können.
Das kollektive Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmergemeinschaften, insbesondere den Gewerkschaften und Betriebsräten. Im Unterschied zum individuellen Arbeitsrecht geht es hier um die kollektiven Interessen der Belegschaft, also die Rechte und Pflichten, die nicht einzelne Arbeitnehmer, sondern die gesamte Belegschaft oder größere Gruppen betreffen. Eine zentrale Rolle im kollektiven Arbeitsrecht spielen vor allem das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte, das Tarifvertragsrecht und das Arbeitskampfrecht. Das kollektive Arbeitsrecht sorgt für das Gleichgewicht der Positionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es regelt die gerechte Mitbestimmung der Arbeitnehmer und regelt die kollektiven Arbeitsbedingungen.
Im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht berate und vertrete ich Sie individuell entsprechend Ihrem Ziel und unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Besonderheiten. Meine Arbeit zeichnet sich durch Erfahrung, Kompetenz und Weitblick aus. In diesem Rechtsgebiet besteht grundsätzlich eine Eilbedürftigkeit, die sich aus kurzen gesetzlichen und vertraglichen Fristen ergibt. Sie erhalten bei mir daher in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten kurzfristig Termine, die ich auf Ihren Wunsch hin auch gern per Video oder Telefon anbiete.
Leistungskatalog:
Kündigungen
Aufhebungsverträge
Abmahnungen
Befristungen
Arbeitgeberweisungen/Direktionsrecht
Arbeitsvertragsprüfung und -gestaltung
Überstunden
Urlaub und Urlaubsabgeltung
Arbeitszeit und Beschäftigungsumfang
Schwangerschaft und Elternzeit
Vergütung und Gehaltszahlung
Zeugnisse
Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
Mitbestimmung