Kanzlei für Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht in Kiel, Schönkirchen

Lohn- und Gehaltszahlung

Kein Geld vom Arbeitgeber trotz harter Arbeit? Im Bereich Arbeitsrecht / Gehalt unterstütze ich Sie kompetent, wenn es um ausbleibende oder strittige Lohnzahlungen geht. Meine Kanzlei für Arbeitsrecht im Kreis Plön in Schleswig-Holstein berät Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen verständlich und mandantennah. Ich erkläre Ihnen juristisch korrekt, was Ihre Rechte und Pflichten rund ums Gehalt sind.

Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin hat Anspruch auf eine leistungsgerechte Vergütung für geleistete Arbeit. Kommt es zu Problemen, etwa weil Arbeitgeber oder Arbeitgeberin nicht zahlt, zeige ich Ihnen Lösungen auf. Ob im Kreis Plön, Kiel, Rendsburg-Eckernförde, Hamburg oder bundesweit per Videokonferenz: Ich stehe an Ihrer Seite bei Fragen zur Gehaltszahlung und helfe, Ihre Lohnansprüche zu sichern.

Auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen stehen mitunter vor schwierigen Fragen: Was tun, wenn die erbrachte Arbeitsleistung einzelner Mitarbeiter nicht im Verhältnis zur vereinbarten Vergütung steht? Welche Handlungsmöglichkeiten haben Sie, wenn Leistungsdefizite auftreten, aber die Vereinbarung im Arbeitsvertrag unflexibel ist? Meine Kanzlei unterstützt Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dabei, rechtskonforme Lösungen zu finden, sei es durch Anpassungsklauseln im Arbeitsvertrag, Änderungsverträge oder Festlegung betrieblicher Regelungen zur Leistungsbewertung. Ich berate Sie, wie Sie Vergütungsmodelle fair und rechtssicher gestalten und gleichzeitig Ihre Pflichten als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin erfüllen.

Typische Probleme rund ums Gehalt

Im Arbeitsrecht gibt es häufig Streit und Unklarheiten über Lohn und Gehalt. Insbesondere folgende Situationen treten oft auf:

Arbeitgeber/Arbeitgeberin zahlt Lohn nicht

Ihr Gehalt bleibt ganz aus. Dies ist für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen existenzbedrohend und leider keine Seltenheit. Unternehmen sind verpflichtet, den vereinbarten Lohn pünktlich zu zahlen. Bleibt das Geld aus, liegt ein Vertragsbruch vor. Ursachen können finanzielle Schwierigkeiten oder organisatorische Fehler sein. Für Betroffene heißt es: Nicht zu lange warten, sondern handeln (siehe unten: „Rechtliche Möglichkeiten bei ausbleibendem Lohn„).

Gehalt wird verspätet gezahlt

Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin überweist das Gehalt zu spät, etwa erst Mitte des Folgemonats. Auch eine verspätete Lohnzahlung ist problematisch, da laufende Kosten (Miete, Versicherungen etc.) pünktlich bedient werden müssen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können bei regelmäßig verspätetem Gehalt rechtliche Schritte einleiten. Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin gerät in Zahlungsverzug, sobald der vereinbarte Zahlungstermin überschritten ist. In der Praxis üblich ist eine Gehaltszahlung spätestens am Ende des Monats oder laut Vertrag bis zum 15. des Folgemonats. Verspätete Lohnzahlung kann Verzugszinsen nach sich ziehen. Eine pauschale Strafe von 40 € für Lohnverzug gilt im Arbeitsrecht allerdings nicht (das Bundesarbeitsgericht hat den Anspruch auf diese Verzugspauschale ausgeschlossen).

Gehalt gekürzt oder unvollständig

Ihr Chef / Ihre Chefin zahlt zwar, aber weniger als vereinbart. Kann der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin das Gehalt kürzen? Eine einseitige Gehaltskürzung ist unzulässig. Das vereinbarte Entgelt darf nicht willkürlich reduziert werden. Ausnahmen gelten nur in engen Grenzen, z.B. bei Kurzarbeit mit Zustimmung der Mitarbeiter oder per Änderungsvertrag. Auch bei Minusstunden, die nicht durch den Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin verursacht wurden, besteht voller Entgeltanspruch; Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen geraten in dem Fall, in dem sie die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin trotz Leistungsbereitschaft nicht annehmen, in den sogenannten Annahmeverzug. Während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu 6 Wochen. Ihr Arbeitgeber darf den Lohn in dieser Zeit nicht kürzen oder verweigern, solange ein ordnungsgemäßes Attest vorliegt. Sollte dennoch kein Lohn bei Krankheit gezahlt werden, liegt ein Verstoß gegen das Entgeltfortzahlungsgesetz vor (siehe unten: „Was tun bei Krankheit ohne Lohnfortzahlung„).

Ausstehendes Gehalt nach Kündigung

Ihr Arbeitsverhältnis ist beendet, aber der ehemalige Arbeitgeber / die Arbeitgeberin zahlt das Gehalt nicht nach Kündigung. Oft betrifft das die letzte Gehaltsabrechnung, Überstundenvergütung oder Urlaubsabgeltung. Hier ist schnelles Handeln wichtig, da in vielen Arbeitsverträgen nach drei Monaten Ausschlussfristen greifen. Daher sollte man offene Beträge umgehend einfordern, mindestens in Textform. Weigert sich der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin weiterhin, können Sie auf Zahlung klagen.

Insolvenz des Arbeitgebers

Ist der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin insolvent, fürchten viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen um ihr Gehalt. Bei einer Firmeninsolvenz übernimmt jedoch die Agentur für Arbeit das Insolvenzgeld. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können einen Ersatz für das fehlende Gehalt beantragen, der einmalig für die letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung bzw. einem anderen Insolvenzereignis gezahlt werden kann. Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig (innerhalb von 2 Monaten nach Insolvenzereignis) zu stellen. Auch in laufenden Insolvenzverfahren gibt es oft eine Insolvenzverwaltung, die zunächst die Lohnfortzahlung für die Zukunft sicherstellt. Bei ausstehenden Löhnen aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung müssen Sie Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Hierbei unterstütze ich Sie gerne, um möglichst viel von Ihrem Geld zu sichern.

Rechtliche Möglichkeiten bei ausbleibendem Lohn

Bleibt die Gehaltszahlung aus, stehen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung. Als Kanzlei für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Hier die wichtigsten Schritte und Optionen im Überblick:

  1. Gespräch mit dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin
    Sprechen Sie den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin zunächst direkt an. Manchmal liegt nur ein Versehen vor. Ehrliche Kommunikation hilft, Eskalation zu vermeiden.
  2. Zahlungsaufforderung
    Fordern Sie Ihr Gehalt in Text- oder Schriftform ein und setzen Sie eine Frist. Meine Kanzlei für Arbeitsrecht stellt Ihnen gern Vorlagen zur Verfügung.
  3. Klage beim Arbeitsgericht
    Bleiben alle Versuche erfolglos, können Sie Ihren Lohnanspruch einklagen. Das geht beim Arbeitsgericht auch ohne Anwalt.
  4. Zurückbehaltungsrecht (Arbeitsverweigerung)
    Unter bestimmten Bedingungen dürfen Sie Ihre Arbeit verweigern. Lassen Sie sich hierzu juristisch beraten, um keine Risiken einzugehen.
  5. Fristlose Kündigung
    Auch eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin kann zulässig sein, wenn der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin weiterhin nicht zahlt. Auf Arbeitgeberseite begründet die zulässige außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin eine Schadensersatzpflicht.

Durch all diese Schritte begleite ich Sie und berate zur jeweils besten Option. Für Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen gilt: Kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten, holen Sie rechtzeitig Rat ein. Gemeinsam lassen sich Lösungen finden (Stundungen, Ratenzahlungen, Kurzarbeit oder ggf. ein geordnetes Insolvenzverfahren), um Rechtsstreit und Schaden zu minimieren. Arbeitnehmern / Arbeitnehmerinnen empfehle ich: Handeln Sie schnell, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren. Lassen Sie sich vor entsprechenden Maßnahmen rechtlich beraten.

Checkliste: So fordern Sie ausstehenden Lohn ein

Unsicher, was konkret zu tun ist, wenn Ihr Gehalt ausbleibt? Nutzen Sie diese kurze Checkliste als Leitfaden:

  • Arbeitsvertrag prüfen: Welche Fälligkeit für die Gehaltszahlung ist vereinbart (z.B. Ende des Monats oder 15. des Folgemonats)? Gibt es Klauseln zu Verzugsfolgen oder Ausschlussfristen?
  • Konto und Lohnabrechnung prüfen: Stellen Sie sicher, dass der Lohn tatsächlich nicht eingegangen ist und kein Buchungsfehler vorliegt. Vergleichen Sie den Soll- mit dem Ist-Betrag laut Gehaltsabrechnung.
  • Kollegen befragen: Hat Ihr Arbeitgeber / Ihre Arbeitgeberin nur bei Ihnen nicht gezahlt oder sind mehrere Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen betroffen? Letzteres könnte auf größere Probleme hindeuten und erhöht den Handlungsdruck, ggf. gemeinsam vorzugehen.
  • Gespräch suchen: Sprechen Sie möglichst zeitnah Ihren Arbeitgeber / Ihre Arbeitgeberin an. Fragen Sie höflich nach den Gründen für die ausbleibende Gehaltszahlung und machen Sie klar, dass Sie auf Ihr Geld angewiesen sind.
  • Mahnung verfassen: Bleibt die Zahlung aus, schreiben Sie eine Zahlungsaufforderung. Nennen Sie nach Möglichkeit die offenen Beträge und setzen eine klare Frist (z.B. „Zahlungseingang bis spätestens zum [Datum]“). Drohen Sie rechtliche Schritte an, falls die Frist ergebnislos verstreicht.
  • Fristen notieren: Beachten Sie eventuelle Ausschlussfristen für arbeitsrechtliche Ansprüche. Notieren Sie sich, bis wann Sie spätestens zur Zahlung auffordern und Klage einreichen müssen. Verpassen Sie diese Frist nicht!
  • Unterstützung einholen: Kontaktieren Sie bei Bedarf einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, insbesondere, wenn die Summe hoch ist oder sich der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin unkooperativ zeigt. Mitglieder und Mitgliederinnen einer Gewerkschaft können auch dort Rechtsschutz bekommen. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe zu suchen, bevor Sie wichtige Rechte verlieren.
  • Weitere Schritte vorbereiten: Sollte die Frist fruchtlos verstrichen sein, bereiten Sie die Klage vor (Dokumente sammeln: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Mahnschreiben, Kontoauszüge). Informieren Sie sich über die zuständige Arbeitsgerichtsbarkeit.
  • Eigene Konsequenzen ziehen: Bei fortgesetztem Lohnverzug denken Sie über Ihr weiteres Vorgehen nach. Infrage kommt die Leistungsverweigerung oder als Ultima Ratio die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags. Beide Schritte sollten gut abgewogen und am besten anwaltlich begleitet werden.

Diese Checkliste gibt einen ersten Überblick. Jeder Fall ist individuell. Im Zweifel holen Sie frühzeitig rechtliche Beratung ein, um keine Fehler zu machen.

Mustervorlagen & Downloads

Ich lasse Sie mit der Umsetzung nicht allein. In unserem Download-Bereich stelle ich praktische Mustervorlagen bereit, die Sie kostenlos nutzen können. Zum Thema Gehalt und Lohnforderung finden Sie unter anderem:

Laden Sie sich diese Vorlagen herunter, um schnell und korrekt zu handeln. Passen Sie die Musterschreiben auf Ihren konkreten Fall an (ersetzen Sie Platzhalter wie Datum, Betrag, Monate etc.).

Wichtig: Eine Vorlage kann das individuelle Beratungsgespräch nicht völlig ersetzen. Nutzen Sie sie als Hilfestellung, und lassen Sie im Zweifel Ihren Entwurf von mir oder einem Rechtsexperten prüfen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Schreiben rechtlich wasserdicht ist.

(Hinweis: Alle angebotenen Downloads sind sorgfältig erstellt, aber ohne Gewähr. Bei konkreten Fragen sprechen Sie mich gerne an.)

FAQ: Häufige Fragen zum Thema Gehaltszahlung

Gespräch suchen, schriftlich oder in Textform mahnen, rechtliche Schritte einleiten. Handeln Sie frühzeitig!

Nein, außer mit vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage (z.B. Kurzarbeit)

Wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen besteht, haben Sie im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Dauer von bis zu 6 Wochen.

Die Agentur für Arbeit übernimmt bis zu drei Monate rückwirkend das Insolvenzgeld. Den Antrag müssen Sie fristgerecht stellen.

Unbedingt Fristen beachten! Viele Ansprüche verfallen nach drei Monaten. Fordern Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber schriftlich oder in Textform zur Zahlung auf und setzen Sie dabei eine angemessene Zahlungsfrist (z. B. 7–10 Tage).

Beratung und Kontakt

Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Kiel, Plön und bundesweit

Probleme mit dem Gehalt können schnell komplex werden. Rechtliche Unterstützung bringt Sie hier auf die sichere Seite. Meine Kanzlei ist regional in Schleswig-Holstein (Kreis Plön, Kiel, Lübeck) verwurzelt und zugleich überregional tätig. Dank moderner Kommunikationsmittel berate ich Mandanten und Mandantinnen in ganz Deutschland per Videokonferenz und Telefon.

Ob Arbeitnehmer / Arbeitnehmerin oder Arbeitgeber / Arbeitgeberin – ich bin für Sie da!

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Janina Grothe, Rechtsanwalt Kiel, Rendsburg-Eckernförde und Plön

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