Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Verteilung von Vermögenswerten nach dem Tod eines Menschen. Es ist ein Rechtsbereich, der wie eine Brücke ist zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, die den letzten Willen eines Menschen respektiert und gleichzeitig die Rechte der Hinterbliebenen wahrt. Die letzten Wünsche eines Menschen sollen mit den Regelungen des Erbrechts in die Tat umgesetzt und dabei Familienbande und Lebenswerke bewahrt werden, wobei diese dabei häufig auf die Probe gestellt werden.

Im Kern des Erbrechts stehen sich die gesetzliche Erbfolge und die gewillkürte Erbfolge gegenüber. Während erstere dann greift, wenn kein Testament vorliegt, gibt die gewillkürte Erbfolge dem Erblasser die Möglichkeit, seinen Nachlass nach seinen individuellen Vorstellungen zu regeln. Diese Freiheit zur Verfügung über das eigene Vermögen eröffnet nicht nur große Gestaltungsspielräume, sondern erfordert auch sorgfältige Planung und Weitsicht, um familiäre Konflikte und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Das Erbrecht vereint rechtliche Klarheit mit der Komplexität menschlicher Beziehungen. Es ist ein Bereich des Rechts, in dem strategisches Denken, Empathie und präzise juristische Arbeit gefragt sind. Es berührt zutiefst menschliche Themen wie Familie, Liebe, Verlust und das Vermächtnis, das wir hinterlassen. Es ist ein Rechtsgebiet, das Leben und Tod miteinander verknüpft und dabei hilft, den Übergang vom einen zum anderen so gerecht und respektvoll wie möglich zu gestalten.

Ich berate Sie gern in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten von Testamentsgestaltungen, über Ansprüche aus dem Erbfall, Erbverträge, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Leistungskatalog

Beratung zu Testamentsgestaltung und Erbverträgen

Beratung und Prozessführung im Erbrechtsstreit

Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

Beratung zu Stiftungsgründungen

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Weitere Rechtsgebiete

Janina Grothe

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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